Keine Baubewilligung ohne Asbestuntersuchung

'Bauherrschaft und ausführenden Firmen sind gesetzlich verpflichtet, vor Baubeginn Abklärungen über das Vorhandensein von Asbest in den Baumaterialien durchzuführen. Baubewilligungsgesuche im Kanton Bern müssen die Bestätigung enthalten, dass die Bauherrschaft über die Asbestproblematik informiert ist und eventuell notwendige Abklärungen durchgeführt und allfällig nötige Sicherheitsmassnahmen ergreifen wird.' Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern.

Werden bei einem Abbruch oder einem Umbau asbesthaltige Bauteile unsachgemäss ausgebaut, verletzt oder zerbrochen, setzen sich die krebserregenden Asbestfasern frei. Deswegen ist es sehr wichtig, dass vor jedem Umbau oder Abriss die betreffenden Räumlichkeiten auf asbesthaltige Bauteile untersucht werden. Denn eine Faserfreisetzung gefährdet die Gesundheit der Arbeiter*innen, der Bewohner*innen und der Nutzer*innen. Sind die Asbestfasern einmal freigesetzt, verbleiben sie trotz einer Baureinigung jahrelang in den Räumen.

Die Varium Bau AG bietet Ihnen ein Asbestscreening, das heisst, wir untersuchen Ihre Liegenschaft oder Wohnung systematisch auf verdächtige Bausubstanzen. Die Untersuchung dient sowohl zur Risikoabklärung bei normaler Wohn- und Gewerbenutzung wie auch zur Planung der Durchführung von Baumassnahmen.